Ab dem 28 Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft.
Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote gemäß dem neuen
Gesetzten barrierefrei zu gestalten – von Websites bis hin zu Online-Shops.
Es gibt jedoch auch bestimmte Ausnahmen. Mithilfe des folgenden Fragebogens können
Sie herausfinden, ob Ihr Unternehmen von den Regelungen des BFSG betroffen ist.
Sie planen eine neue Unternehmenswebsite oder möchten eine innovative digitale Geschäftsidee realisieren? netzreich unterstützt Sie von der ersten Konzeption bis zur erfolgreichen Implementierung Ihres Projekts.
Jetzt anfragen!