Das Gesetz tritt am 28.06.2025 in Kraft! Jetzt handeln ist wichtig!
Ab dem 28.06.2025 ist digitale Barrierefreiheit kein „Nice-to-have“ mehr,
sondern gesetzlich verpflichtend. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
(BFSG) betrifft alle Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen – auch
Ihre Website. Wer jetzt nicht reagiert, riskiert rechtliche Konsequenzen,
Imageschäden und den Verlust potenzieller Kund:innen.
Als erfahrene Agentur für barrierefreie Webentwicklung unterstützen wir Sie dabei,
Ihre digitale Präsenz rechtzeitig und rechtskonform umzusetzen – individuell,
effizient und powered by netzreich
Vertrauen Sie auf Kompetenz statt Kompromisse – und setzen Sie bei der Umsetzung
des BFSG auf uns statt auf unpersönliche Massenlösungen. Jetzt Beratung anfragen
und rechtzeitig vorbereitet sein!
Alternativ können Sie gerne unseren Fragebogen zur Betroffenheit ausfüllen -
Sie erhalten danach auch die Möglichkeit uns per Formular zu kontaktieren
Ab dem 28 Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft.
Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote gemäß dem neuen Gesetzten
barrierefrei zu gestalten – von Websites bis hin zu Online-Shops.
Es gibt jedoch auch bestimmte Ausnahmen. Mithilfe des folgenden Fragebogens können
Sie herausfinden, ob Ihr Unternehmen von den Regelungen des BFSG betroffen ist.
Sie planen eine neue Unternehmenswebsite oder möchten eine innovative digitale Geschäftsidee realisieren? netzreich unterstützt Sie von der ersten Konzeption bis zur erfolgreichen Implementierung Ihres Projekts.
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