Fragebogen zur Betroffenheit durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ab dem 28 Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote gemäß dem neuen Gesetzten barrierefrei zu gestalten – von Websites bis hin zu Online-Shops.

Es gibt jedoch auch bestimmte Ausnahmen. Mithilfe des folgenden Fragebogens können Sie herausfinden, ob Ihr Unternehmen von den Regelungen des BFSG betroffen ist.


Gehört Ihre Website zu einer öffentlichen Einrichtung?
Handelt es sich um ein Unternehmen des öffentlichen Sektors oder öffentlichen Interesse?
Handelt es sich um eine Bank oder Finanzdienstleister?
Betreiben Sie einen E-Commerce Shop oder einen Onlinehandel?
Handelt es sich um ein Reise- oder Buchungsportal?
Ist Ihr Unternehmen in der Telekommunikationsbranche tätig?
Betreiben Sie eine digitale Plattform oder ein soziales Netzwerk?
netzreich Team
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